Im Verfahren zu 8 Cg 25/22b des Landesgerichtes Salzburg schließen die klagende Partei Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH , Fürbergstraße 42a, 5020 Salzburg, Österreich, www.marketingrecht.eu sowie die beklagte Partei Digip AB , Humlegardsgatan 5, 114 46 Stockholm, Schweden, www.digip.com den nachfolgenden
Vergleich:
1.Die beklagte Partei verpflichtet sich gegenüber der klagenden Partei, es ab sofort bei sonstiger Exekution im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Österreich und Deutschland zu unterlassen, auf deren Website https://www.digip.com die nachfolgenden UWG-widrigen Behauptungen wörtlich, sinngemäß und durch graphische Darstellung aufzustellen bzw. zu behaupten:
2.Die beklagte Partei verpflichtet sich gegenüber der klagenden Partei, binnen 14 Tagen nach Wirksamkeit des Vergleichs, diesen Vergleich im Umfang, Kopf und Punkt 1. und 2. für die Dauer von 30 Tagen auf der Website www.digip.com
-unter der URL www.digip.com/de/
-sowie jeder URL, auf welche Kunden aus Deutschland oder Österreich beim Aufruf der Website ( durch Weiterleitung oder über die Ziel-URL eines Adwords ) sowie beim Aufruf des zugangsgeschützten Kundenbereichs geleitet werden,
Zu veröffentlichen, und zwar jeweils above-the-fold, ganz oben unmittelbar unter der Menüleiste im Aushang zumindest ¼ der Bildschirmseite, weiß hinterlegt, und mit 5px schwarz umrandet in der Schriftgröße 18px mit Hervorhebung der Prozessparteien durch Fettdruck und mit Hervorhebung des Wortes „Vergleich“ in Fettdruck und Schriftgröße 24px.
Trademarks and copyrights are two of the intellectual property rights that frequently confuses people. However, people need to understand how these two are different.
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